Die Firma Nunhems / BASF hat im April 2021 ein europäisches Patent auf Wassermelonen aus konventioneller Zucht erhalten (EP2814316). Die Pflanzen haben einen buschigen Wuchs - die dafür verantwortliche genetische Veranlagung ist laut Patentschrift zufällig entstanden. Die Firma Nunhems hat die Pflanzen lediglich mit gängigen Methoden so weiter gezüchtet, dass deren Früchte keine Kerne enthalten. Der eigentliche Vorteil der Pflanzen: Für ihren Anbau wird weniger Platz benötigt. Patentiert wurden die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. NO PATENTS ON SEEDS! hat im Dezember 2021 einen Einspruch gegen das Patent eingebracht. Bei einer Anhörung am 12.9.2023 wurde der Einspruch von NO PATENTS ON SEEDS! abgelehnt. Das Patent bleibt weiter bestehen. NO PATENTS ON SEEDS! hat eine Beschwerde eingereicht.
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Das Patent auf der Seite des EPA
Pressemeldung BASF-Patent auf Wassermelonen bliebt bestehen (12.9.2023)
Pressemeldung Einspruch gegen Patent auf Wassermelonen (14.12.2021)
Pressemeldung BASF erhält Patent auf Wassermelonen (5.5.2021)
Medienberichte:
14.09.2023 - Ö1: Worum es beim Streit um das Wassermelonen-Patent geht (Radiobeitrag)
12.09.2023 - Die Presse: Patentstreit um buschige Wassermelone
11.09.2023 - Ö1: Wassermelone: Entscheidung über Patent auf buschigen Wuchs (Radiobeitrag)
14.12.2021 - Deutschlandfunk Kultur: Einspruch gegen ein europäisches Patent auf Wassermelonen (Radiobeitrag)