BASF-Patent auf Wassermelonen bleibt bestehen

Europäisches Patentamt weist Einspruch von Keine Patente auf Saatgut! zurück

12. September 2023 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Einspruch gegen ein Patent der Firma BASF auf buschig wachsende Wassermelonen (EP2814316) zurückgewiesen. Keine Patente auf Saatgut! hatte einen Einspruch eingelegt, weil das Patent nicht erfinderisch und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten verboten ist.

WassermelonenDer buschige Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall und wurde laut Patentschrift lediglich in einem Hausgarten entdeckt. Der Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt. Das EPA hatte das Patent 2021 erteilt, weil der Patentinhaber zusätzlich ein übliches Verfahren (Erzeugung von Triploidie) eingesetzt hatte, um die Anzahl der Kerne zu reduzieren. Demnach scheint es offensichtlich, dass weder das hier eingesetzte Verfahren noch die Entdeckung des buschigen Wuchses auf einer erfinderischen Leistung beruhen.

„Die Entscheidung des Patentamtes steht im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen des Patentrechtes. Wenn eine Entdeckung mit einem üblichen Verfahren kombiniert wird und das Ergebnis nicht überraschend ist, kann von einer Erfindung keine Rede sein“, sagt Christoph Then, Koordinator von Keine Patente auf Saatgut!, der auch an der Verhandlung teilgenommen hatte. „Die Entscheidung ist eine schwerwiegende Verletzung des Verbots der Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten. Sie ist ein extremer Präzedenzfall für Patente auf Leben.“

Gemäß dem europäischen Patentrecht sind Patente auf Pflanzensorten generell verboten. Patente können nur dann erteilt werden, wenn die erwünschten Merkmale per Gentechnik erzeugt wurden.

In Europa garantiert der sogenannte Sortenschutz, dass alle konventionell gezüchteten Sorten frei verwendet werden können, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Dagegen können Patente dazu genutzt werden, den Zugang zur biologischen Vielfalt, der für die Züchtung unverzichtbar ist, zu behindern oder auch zu blockieren. Werden derartige Patente erteilt, können langfristig nur noch große Konzerne wirtschaftlich überleben. Sie entscheiden dann, was angebaut und geerntet wird, welche Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden und welche Preise dafür zu bezahlen sind.

Keine Patente auf Saatgut! plant eine Beschwerde gegen die heutige Entscheidung einzulegen und fordert, dass die Politik jetzt ihrer Verantwortung gerecht wird und die bestehenden Verbote im Patentrecht konsequent umgesetzt werden. Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere müssen ganz grundsätzlich gestoppt werden. Während die Regierung in Österreich bereits eine Änderung der nationalen Patentgesetze beschlossen hat, bleibt der in Deutschland zuständige Bundesjustizminister Buschmann bisher untätig.

Kontakt

Weitere Informationen

Der Patentfall auf der Homepage von Keine Patente auf Saatgut!:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/buschige-melone

Aktueller Patente-Bericht:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/bericht2023

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