Patent auf Cassavapflanzen (Maniok)

Alle Cassavapflanzen (Maniok), unabhängig von konkreten Züchtungszielen

Patent auf CassavaDie Patentanmeldung WO2019121603 umfasst alle Cassava- bzw. Maniokpflanzen (Manihot esculanta), die einer chemischen Mutagenese unterzogen werden, unabhängig davon, welche züchterischen Ziele verfolgt werden.

Worin besteht die angebliche ‚Erfindung‘? Das niederländische Unternehmen Keygene behauptet, dass ihm als erstem gelungen sei, Mutationszüchtung mit Maniok durchführen. Dabei werden Pflanzenzellen mit Chemikalien in Kontakt gebracht. Als patentierte Erfindung wird aber keineswegs nur das spezielle Verfahren beansprucht, sondern alle behandelten Zellen, Setzlinge oder Pflanzen. Maniok ist für viele Länder, besonders in Afrika, Südamerika und Asien, ein äußerst wichtiges Lebensmittel. Wenn ein derart umfassendes Patent erteilt wird, kann es züchterische Aktivitäten erheblich einschränken - zum Beispiel, wenn es darum geht, Sorten zu züchten, die an neue klimatische Bedingungen angepasst sind oder mit neuen Schädlingen fertig werden können. Diese Einschränkungen könnten afrikanische Länder auch betreffen, wenn das Patent nur in Europa erteilt wird: Viele Züchtungsprozesse basieren auf internationaler Zusammenarbeit. Solch umfassende Patentansprüche können als beabsichtigter Missbrauch des Patentsystems angesehen werden, um die Kontrolle über Züchter zu erhalten und Züchtungsressourcen zu vereinnahmen.

Dieses Beispiel zeigt, wie einfache, nicht technische Methoden dafür verwendet werden, um wichtige Nahrungspflanzen in das ‚geistige Eigentum‘ von Firmen zu verwandeln. Die Firma Keygene versucht in diesem Fall, von der vom Verwaltungsrat im Jahre 2017 eingeführten Gesetzeslücke zu profitieren, nach der auch zufällige Mutationen als patentierbare Erfindung gelten sollen.

(Textauszug aus unserem Bericht 2020)