Patent auf Basilikum

Basilikum mit Resistenz gegen den Falschen Mehltau – gefunden in natürlichen Populationen

Patent BasilikumBASF,  beziehungsweise  ihre  Tochterfirmen  Hild  (Deutschland)  und  Nunhems  (Niederlande), beansprucht Basilikum (Ocimum basilicum) mit einer Resistenz gegen  den  Falschen  Mehltau,  eine  weit  verbreitete  Pilzkrankheit  (WO2019068647). 

Worin besteht die angebliche ‚Erfindung‘? Wildpflanzen, die in einer Saatgutbank der  USDA  “gefunden”  wurden  (Indien  und  andere  Regionen  in  Asien  gelten  als  die ursprüngliche Herkunft des Basilikums) und eine Resistenz gegen den Mehltau zeigten, wurden mit kommerziell gehandelten Sorten gekreuzt. Das  beschriebene  Verfahren  beginnt  also  mit  allgemein  üblichen  Züchtungsverfahren,  bei  denen  Pflanzen  entsprechenden Krankheitserregern ausgesetzt werden, um resistente Varianten zu finden. Pflanzen, die durch dieses Verfahren identifiziert wurden, können dann ohne weitere technische Schritte für die Züchtung verwendet werden.
Zusätzlich wandte die Firma technische Verfahren an, die lediglich als ‚technische Garnierung‘ dienen, um zu verbergen, dass es gar keine echte ‚Erfindung‘ gibt: Es wurden DNA-Sequenzen identifiziert, die mit dem ausgewählten Phänotyp korrelieren (Markergene). Sie sollen es ermöglichen, die Pflanzen auch anhand des Genotyps auswählen zu können. BASF beansprucht die Pflanzen, sowie Pollen, Samen und alle weiteren Züchtungen mit diesen Pflanzen als ihre “technische Erfindung”.

Die Erteilung von derartigen Patenten soll durch die Entscheidung des  Verwaltungsrats im Jahr 2017 eigentlich ausgeschlossen werden. Das Patent könnte jedoch trotzdem erteilt werden, wenn weiterhin Rechtsunsicherheit am EPA besteht.

(Textauszug aus unserem Bericht 2020)