11. Juli 2025 / Die Beschwerdekammer am Europäischen Patentamt in München hat heute einen Einspruch gegen ein Patent (EP814316) der Firma BASF (Nunhems) zurückgewiesen. Der Konzern beansprucht buschig wachsende Wassermelonen und deren Früchte als technische Erfindung. Der Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt. Doch der buschige Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall und wurde laut Patentschrift lediglich entdeckt.
Keine Patente auf Saatgut! hatte gegen das Patent Einspruch eingelegt, weil es nicht erfinderisch ist und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten in Europa verboten ist. Doch das Patentamt folgte dieser Argumentation nicht. Damit steht zu befürchten, dass ähnliche Patente auch in Zukunft erteilt werden.
„In Europa sind Patente auf Pflanzen, die nicht mit Hilfe von Gentechnik gezüchtet wurden, verboten. Dieses Verbot wurde bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Es ist jetzt an der Politik, sicherzustellen, dass das Gesetz hier seine Geltung wieder erlangt“, sagt Christoph Then von der internationalen Koalition Keine Patente auf Saatgut!.
Die Verhandlung findet zu einem brisanten Zeitpunkt statt: In der EU wird über die künftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik verhandelt. Dabei geht es auch um Patente auf Saatgut. Dass EU-Parlament fordert, dass Patente auf Pflanzen aus Neuer Gentechnik ebenso verboten werden sollen, wie die aus klassischer Züchtung.
Keine Patente auf Saatgut! fordert von der Politik sicherzustellen, dass zumindest keine Patente auf klassische Züchtung erteilt werden. Diese Patente können den Zugang zu biologischem Material blockieren, das von allen Zuchtunternehmen benötigt wird, unabhängig davon, ob traditionell gezüchtet oder per Gentechnik eingegriffen wird. In Europa wurden bereits Dutzende Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt, die rund 1000 Pflanzensorten betreffen.
„Die EU muss jetzt klarstellen, dass klassisch gezüchtete Pflanzen keine patentierbare Erfindung sind. Erfolgt diese Klarstellung nicht, werden viele Firmen versuchen, den Patentschutz über die Neue Gentechnik auch auf die konventionelle Züchtung auszuweiten,“ sagt Johanna Eckhardt von Keine Patente auf Saatgut!.
In Europa erlaubt der sogenannte Sortenschutz, dass konventionell gezüchtete Sorten von Zuchtunternehmen dazu verwendet werden dürfen, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Dagegen können Patente dazu genutzt werden, den Zugang zur biologischen Vielfalt, der für die Züchtung unverzichtbar ist, zu behindern oder auch zu blockieren. Werden derartige Patente erteilt, können langfristig nur noch große Konzerne wirtschaftlich überleben. Sie entscheiden dann, was angebaut und geerntet wird, welche Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden und welche Preise dafür zu bezahlen sind.
Kontakt
- Christoph Then, Sprecher für Keine Patente auf Saatgut!, info@no-patents-on-seeds.org, +49 151 54638040
- Johanna Eckhardt, Projektkoordination für Keine Patente auf Saatgut!, johanna.eckhardt@no-patents-on-seeds.org, +43 680 2126343
Weitere Informationen
Der Patentfall:
www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/buschige-melone
Aktueller Bericht (Englisch):
www.no-patents-on-seeds.org/en/report-patents
---
Teilen Sie unsere Beiträge zu dieser Aussendung auf Facebook und X.
Sie können auch den Link zur Aussendung teilen: www.no-patents-on-seeds.org/de/melone