20. Juli 2010 / In München tagt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zu den Patentfällen auf Brokkoli und Tomaten. Eine große Demonstation vor dem Patentamt fordert die Kammer auf, das Europäische Patentübereinkommen endlich ernst zu nehmen und umzusetzen. Dieses Übereinkommen nimmt in Artikel 53 explizit "Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" von der Patentierbarkeit aus.
Als Resultat der Sitzung hält die Beschwerdekammer fest, dass Verfahren zum konventionellen Züchten nicht patentierbar sind. Allerdings trifft sie keine Aussagen zu den "Produkten" dieser Züchtungen. Für diese Produkte erteilt das Europäische Patentamt weiterhin regelmäßig Patente.