Patent auf "Superbrokkoli"

Brokkoli

Im Jahr 2002 erteilte das EPA ein Patent auf Brokkoli (EP1069819) mit einem erhöhten Gehalt an Glucosinolaten, die gesundheitsförderlich sein sollen. Die Pflanzen stammen aus einer Kreuzung von wilden Varianten des Brokkolis mit bereits gezüchteten Sorten. Das Patent umfasst die Pflanzen, das Saatgut und die geernteten Lebensmittel. Die Ansprüche lauten:

1. Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea mit erhöhten Mengen an (...) Glucosinolaten (...) bei dem man: (a) wilde Brassica oleracea-Spezies mit Brassica oleracea-Zuchtlinien kreuzt und (b) Hybride mit Mengen an (…) Glucosinolaten (…) auswählt, die (…) erhöht sind (...) 9. Genießbare Brassica-Pflanze hergestellt nach dem Verfahren (…) 10. Genießbarer Teil einer Brokkoli-Pflanze (…) 11. Samen einer Brokkoli-Pflanze (…)

Quelle: Patentschrift (B2 Veröffentlichung vom 18.01.2017)

Das Patent wird von Monsanto genutzt, um den Brokkoli unter der Marke Beneforté als „Superbrokkoli“ in Ländern wie den USA und Großbritannien zu vermarkten. Dieses Patent wurde zusammen mit einem Patent auf Tomaten mit einem reduzierten Wassergehalt (EP1211926) am EPO zum Präzedenzfall für Patente auf konventionelle Züchtung. Nach den Änderungen der Ausführungsordnung des EPA vom Juni 2017 werden solche Patente in Europa nicht mehr erteilt werden, da sie ausschließlich aus Kreuzung und Selektion stammen.

Fotos von der Demo

Das Patent auf der Seite des EPA

Mehr Infos

Im September 2023 wurde erneut ein sehr ähnliches Patent für die Firma Monsanto / Bayer (Seminis) erteilt (EP2708115).

28.9.2023: Pressemeldung zu neuem Patent auf Super-Brokkoli