Firma meldet immer mehr Patente auf Pflanzen und deren Gene aus konventioneller Züchtung an
Bericht von Keine Patente auf Saatgut!, Dezember 2022
ZUSAMMENFASSUNG
Die KWS (Kleinwanzlebener Saatzucht) hat mehr als 100 internationale Patentanträge angemeldet, die Pflanzen und Saatgut betreffen. Viele dieser Anträge erstrecken sich auch auf die konventionelle Zucht von Pflanzen. Diese Anzahl solcher Patentanträge hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die KWS beansprucht von ihr entdeckte Gene und Genvarianten, die natürlicherweise vorkommen oder durch Zufallsmutagenese entstehen. Beansprucht wird jegliche Verwendung dieser Genvarianten für die Zucht (Selektion von Pflanzen, Züchtung von Pflanzen mit diesen Genen, neue oder alte Gentechnik) sowie alle Pflanzen, die aus diesen Verfahren hervorgehen und in deren Erbgut die Genvarianten zu finden sind, unabhängig davon, ob diese gentechnisch verändert sind oder nicht. Die beanspruchten Eigenschaften betreffen wichtige züchterische Merkmale wie Resistenzen gegen Pflanzenkrankheiten, Viren und Pilzbefall, gegen Schädlinge wie Nematoden oder Toleranz gegen Klima-Extreme.
Auch wenn bei den in Europa verkauften KWS-Sorten keine Gentechnik zum Einsatz kommt, versucht die KWS das von ihr verkaufte Saatgut durch Patentansprüche abzudecken. Damit wird die freie Pflanzenzucht, die nach dem Sortenschutz garantiert wird, blockiert. Bisher gilt: Konventionelle Pflanzenzüchter können alle auf dem Markt befindlichen Sorten dazu verwenden, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Dies ist nach dem sogenannten Züchterprivileg (Züchtervorbehalt) im Sortenschutz erlaubt und gewollt. Durch diese Freiheit der ZüchterInnen kann eine große Vielfalt an neuen Pflanzensorten entstehen.
Verwendet ein Züchter aber die von Patenten betroffenen KWS-Sorten, braucht er für deren Vermarktung eine Lizenz der KWS oder er muss langwierige und teure Patentrechtsstreitigkeiten befürchten. Das führt dazu, dass der Zugang zur biologischen Vielfalt, die alle Züchter für die weitere Züchtung benötigen, durch diese Patente eingeengt, behindert oder gar blockiert wird.
Es droht ein Lockdown der konventionellen Züchtung, da die rechtlichen Unsicherheiten für traditionelle Zuchtunternehmen kaum zu überblicken sind. Dies hat für viele Züchter eine abschreckende Wirkung, da sie befürchten müssen, dass ihre neuen Sorten vom Geltungsbereich der Patente großer Konzerne erfasst werden.
Die KWS sollte auch aus eigenem Interesse ihre Patente zurückziehen oder diese strikt auf gentechnische Verfahren begrenzen. Anstatt das Patentrecht auf Bereiche auszuweiten, für die es nie gedacht war, sollte sich die KWS auf ihre Verantwortung für die Zukunft der Pflanzenzucht besinnen und sich auch aus ihrer Verantwortung gegenüber Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung für wirksame Verbote im Patentrecht einsetzen.