Syngenta-Melone: Verbraucher lehnen Patente auf Lebensmittel ab

Zürich/Bern, 27.7.2011 Die Schweizer Bevölkerung betrachtet Patente auf Lebensmittel äusserst kritisch. Wie eine repräsentative Umfrage der Erklärung von Bern und Swissaid zeigt, sind zwei Drittel grundsätzlich gegen die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen und fast jede/r Zweite würde, vor die Wahl gestellt, auf den Kauf patentierter Früchte und Gemüse verzichten. Diese Ablehnung zielt auch auf Produkte des Agrokonzerns Syngenta, dessen Patent für Melonen mit „angenehmem Geschmack“ im April dieses Jahres vom Europäischen Patentamt bestätigt wurde. Nichtregierungsorganisationen, Regierungen sowie Bauern- und Züchterverbände wehren sich schon seit Jahren gegen die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen. Patente monopolisieren den Lebensmittelmarkt und nehmen den Züchtern die Möglichkeit, frei auf Pflanzenmaterial für die Weiterzucht zurückzugreifen. Dies behindert Innovationen und somit längerfristig auch unsere Ernährungssicherheit. Weil immer mehr auch konventionell gezüchtete Pflanzen patentiert werden, hat die Problematik in den letzten Jahren an Dynamik und Relevanz gewonnen. Auch Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sehen diese Entwicklung kritisch. Gemäss einer von EvB und Swissaid in Auftrag gegebenen Isopublic-Umfrage lehnen zwei Drittel die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen generell ab. 68 Prozent wünschen sich eine klare Kennzeichnung patentierter Früchte und Gemüse und knapp 50 Prozent würden auf den Kauf solcher Lebensmittel verzichten. Diese „Abstimmung mit dem Portemonnaie“ ist heute aber nicht möglich, da patentierte Gemüse und Früchte im Laden nicht als solche erkennbar sind. Nach Monsanto und DuPont ist Syngenta die Firma, welche am meisten konventionelle Nutzpflanzen zum Patent anmeldet. Ein besonders umstrittenes Syngenta-Patent (EP1587933) wurde nach Ablehnung eines Einspruchs diesen April bestätigt. Es handelt sich dabei um das erste europäische Patent, bei dem eine konventionell gezüchtete Pflanze aufgrund ihres Geschmacks patentiert wurde. In der Patentschrift wird der Geschmack der Melone als „herb-erfrischend-sauer-süss“ umschrieben. Syngentas Ansprüche beziehen sich auf alle Melonen mit einem bestimmten Gehalt an Zitronensäure und Zucker sowie einem bestimmten pH-Wert und umfassen die Pflanzen, die Samen, das Fruchtfleisch und deren Verwendung. Die „Erfindung“ ist das Resultat herkömmlicher Kreuzung und Selektion (kein Gentech), wofür Syngenta auch auf Melonen indischer Herkunft zurückgegriffen hat. EvB und Swissaid fordern auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene ein Verbot von Patenten auf Nutzpflanzen. Die Schweizer Detailhändler rufen wir dazu auf, keine patentierten Gemüse und Früchte mehr in ihr Sortiment aufzunehmen oder diese zumindest mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen – damit ihre Kundschaft künftig die Wahl hat. Weitere Informationen auf www.evb.ch/p25019422.html www.swissaid.ch/patente oder bei: François Meienberg, Erklärung von Bern, Tel: 044 277 70 04, 079 796 76 12; food@evb.ch Tina Goethe, Swissaid, Tel: 031 350 53 75, t.goethe@swissaid.ch