Europäisches Patentamt widerruft Monsantos Melonen-Patent endgültig

Weitere Patente können jedoch erteilt werden

19. März 2021 / Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat den Widerruf eines Patentes von Monsanto auf Melonen (EP1962578), bestätigt. In diesem Patent beanspruchte der US-Konzern Melonenpflanzen als ‚Erfindung‘, die eine natürliche, ohne Gentechnik gezüchtete Resistenz gegen bestimmte Viren aufweisen. Diese Resistenz wurde ursprünglich in indischen Melonen entdeckt. Das EPA hatte das Patent 2011 erteilt, obwohl laut den europäischen Patentgesetzen Formen konventioneller Züchtung und Pflanzensorten nicht patentiert werden dürfen.

Melone grünDie Entscheidung des EPA (T1045/16) beruht auf technischen Gründen: Monsanto hatte das Saatgut nicht so hinterlegt, wie es die europäischen Patentgesetze verlangen. Die Entscheidung dürfte keine größeren Auswirkungen auf weitere Patente auf konventionelle Züchtung haben.

„Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg! Aber das grundsätzliche Problem ist nicht gelöst: Trotz bestehender Verbote können auch in Zukunft weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden“, sagt Ruth Tippe für die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut!. „Das Patent basiert auf konventioneller Züchtung und beansprucht Pflanzensorten. Beides darf laut europäischer Patentgesetze nicht patentiert werden. Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch, doch das spielte bei der Entscheidung des EPA keine Rolle.“ 

Den Einspruch hatten 2012 die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der BUND Naturschutz in Bayern e.V., die Erklärung von Bern (jetzt Public Eye), die Gesellschaft für Ökologische Forschung, Greenpeace (Deutschland), Kein Patent auf Leben!, der Verband Katholisches Landvolk und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL) eingelegt. Auch die bekannte indische Umweltaktivistin Vandana Shiva und ihre Organisation Navdanya unterstützten den Einspruch. Die indische Regierung hatte in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Besorgnis über eine Verletzung indischer Gesetze und internationaler Übereinkommen ausgedrückt.

Patente auf Saatgut bedeuten eines der größten Risiken für die globale Nahrungssicherheit und die regionale Ernährungssouveränität. Patente gewähren eine Monopolstellung: Werden Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt, dürfen diese von anderen Züchtern, Gärtnereien oder in der Landwirtschaft nicht ohne die Zustimmung des Patentinhabers zur weiteren Züchtung genutzt werden. In vielen Fällen erstrecken sich die Patente auch auf die Verwendung der Ernte zur Produktion von Lebensmitteln. Im Ergebnis kann eine Handvoll internationaler Konzerne zunehmend die Kontrolle über die Produktion unserer Lebensmittel erlangen. Die Konzerne können darüber entscheiden, was wir essen, was Landwirte produzieren, was der Lebensmittelhandel anbietet und wie viel wir schließlich alle dafür bezahlen müssen. Diese Entwicklung hat auch Folgen für den globalen Süden.

Um weitere Patente auf Saatgut zu stoppen, will Keine Patente auf Saatgut! am 22. März 2021, zusammen mit weiteren Organisationen, dem EPA in München Unterschriften übergeben, mit denen gefordert wird, alle rechtlichen Schlupflöcher zu schließen, die weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen ermöglichen. Ein aktueller Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zeigt, wie die Industrie die bestehenden Verbote umgehen will. In den letzten Jahren wurden bereits Dutzende von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Deswegen fordern die Organisationen, dass der Verwaltungsrat des EPA, der sich am 23. März 2021 trifft, weitere Maßnahmen ergreift, diese Patente zu stoppen.

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Das Melonen-Patent auf unserer Homepage

Die aktuelle Entscheidung des EPA

Der aktuelle Bericht von Keine Patente auf Saatgut!

Die Petition von Keine Patente auf Saatgut!