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Keine Patente auf Saatgut

Für die Vielfalt auf dem Acker – gegen Patente auf konventionelles Saatgut! 

Die Unabhängigkeit von traditionellen Züchter*innen in Europa muss erhalten bleiben. Der dafür notwendige Zugang zu biologischer Vielfalt, auch um auf Klimawandel und Artensterben zu reagieren, darf nicht durch Patente kontrolliert, behindert oder blockiert werden. In der Folge müssen Patente auf Verfahren, die auf Kreuzung, Selektion, der Verwendung natürlicher genetischer Variationen oder Zufallsmutagenese beruhen, ebenso verboten werden wie die Ausweitung von Ansprüchen von Gentechnik-Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere, auf Pflanzensorten und Tierrassen.

Schreiben Sie jetzt eine Email an die EU-Kommission und fordern Sie sie auf, aktiv zu werden!

KONTAKTDATEN: 

Thierry Breton

EU-Kommissar

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)

cab-breton-contact@ec.europa.eu

EMAIL-VORLAGE:

Für die Vielfalt auf dem Acker – gegen Patente auf konventionelles Saatgut!

In Europa sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie Verfahren zur konventionellen Züchtung verboten. Nur wenn das Erbgut per Gentechnik direkt verändert wird, können Patente erteilt werden.

Doch geht es nach dem Willen der Industrie, sollen Patente auf Pflanzen und Tiere auch dann erteilt werden, wenn sie nicht aus gentechnischen Verfahren stammen. Patente sollen auch auf Pflanzen erteilt werden, wenn sie genetische Veränderungen (Mutationen) aufweisen, die nach dem Zufallsprinzip entstanden sind. Von diesen Patenten ist auch die konventionelle Zucht betroffen. 

Ich appelliere an die EU, diese Entwicklung zu stoppen. Auch in Zukunft muss die ganze Bandbreite der biologischen Vielfalt für die konventionelle Züchtung zur Verfügung stehen. Solange Patente auf Pflanzen und Tiere nicht vollständig verboten sind, müssen die Patente strikt auf gentechnische Verfahren begrenzt werden.

Sorgen Sie für eine korrekte Auslegung der europäischen Patentgesetze! Stellen Sie klar: Patente auf Pflanzen und Tiere sind nicht zulässig, wenn deren Eigenschaften auf Kreuzung, Selektion, Zufallsmutagenese oder auf in der Natur stattfindenden, spontanen Genveränderungen beruhen.

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