22. Oktober 2015 Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat dem Schweizer Konzern Syngenta ein Patent erteilt, das sich auf die Verwendung von Paprika „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie“ erstreckt (EP 2 166 833 B1). Auch die Pflanzen, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut werden beansprucht. Die Pflanzen, die dazu dienen sollen, Paprikafrüchte ohne Samen zu produzieren, stammen aus konventioneller Züchtung unter Nutzung der natürlichen biologischen Vielfalt. Gentechnik kam hingegen nicht zum Einsatz. Die europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Verfahren zur konventionellen Züchtung. Das EPA erteilt dennoch Patente auf Pflanzen, züchterische Merkmale sowie Saatgut und die Ernte, die aus dieser Züchtung stammen. Dabei bedient das EPA auch seine eigenen Interessen, da die Einnahmen des Amtes aus Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Patenten stammen. „Schritt für Schritt übernehmen die Saatgutkonzerne die Kontrolle über unsere Nahrungsmittel. Sollen wir in Zukunft erst um Erlaubnis fragen, bevor wir eine Paprika aufschneiden? Auf jeden Fall kann Syngenta Andere daran hindern, diese Paprika anzubauen, zu ernten, als Nahrungsmittel zu verkaufen oder für die weitere Züchtung zu nutzen, wenn die Firma das will“, sagt Christoph Then für die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut! „Die Patentierung von Nahrungspflanzen ist ähnlich problematisch wie die Privatisierung von Wasser und erfordert eine klare Reaktion der Politik.“ Tatsächlich laufen bereits politische Aktivitäten auf mehreren Ebenen: So hat die EU-Kommission bereits vor über einem Jahr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in den nächsten Wochen erste Ergebnisse veröffentlichen will. Die meisten Beobachter erwarten jedoch nicht, dass die eher industriefreundliche EU-Kommission sich in nächster Zeit für weitreichende Änderungen stark machen wird. Die europäischen Regierungen können jedoch über den Verwaltungsrat des EPA, der die politische Kontrollinstanz des Amtes darstellt, selbst aktiv werden. Die Mitgliedsländer des EPA können über die Auslegung der bereits bestehenden Verbote entscheiden und so für ihre Durchsetzung sorgen. „Laut europäischer Patentgesetze dürfen keine Patente auf Pflanzensorten und auf Verfahren zur konventionellen Züchtung erteilt werden. Der Verwaltungsrat des EPA kann darüber entscheiden, wie diese Verbote ausgelegt werden, sodass sie tatsächlich wirksam sind und die Patentierung konventioneller Züchtung gestoppt wird“, so Christoph Then. „Die deutsche Bundesregierung darf allerdings mit ihrer seit Langem angekündigten europäischen Initiative nicht länger warten, während das EPA immer weitere Patente auf Nahrungspflanzen und deren Ernte erteilt.“ Ein Aufruf der internationalen Koalition Keine Patente auf Saatgut!, dieses Patent zu stoppen, wird bereits von mehreren Hundert Organisationen unterstützt. Keine Patente auf Saatgut! wird von Bionext (Niederlande), der Erklärung von Bern (Schweiz) GeneWatch (Großbritannien), Greenpeace, Misereor (Deutschland), dem Entwicklungshilfe-Fond (Norwegen), Kein Patent auf Leben! (Deutschland), Red de Semillas (Spanien), Rete Semi Rurali (Italien), Reseau Semences Paysannes (Frankreich) und Swissaid (Schweiz) getragen. Die Koalition fordert ein Verbot der Patentierung von Züchtungsmaterial, Züchtungsmethoden, Pflanzen und Tieren, deren Züchtungsmerkmale, sowie deren Ernte und der daraus hergestellten Lebensmittel. Weiter Informationen: Der Text des Patentes
Pflanzen stammen aus konventioneller Züchtung
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