Baysantos „Patent auf geköpften Brokkoli“ widerrufen

Erfolg für Bündnis gegen Patente auf Saatgut

7.11.2018 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Patent EP1597965 auf herkömmlich gezüchteten Brokkoli widerrufen, der etwas höher wächst und deswegen leichter geerntet werden kann. Das Patent wurde dem US-Konzern Monsanto 2013 erteilt, der inzwischen von Bayer aufgekauft wurde. Der Widerruf folgt einem Einspruch, der 2014 von einem breiten Bündnis eingelegt worden war.

Free broccoli / (c) Thomas Einberger/argum
(c) Thomas Einberger/argum

Das EPA begründet seine Entscheidung mit veränderten Regeln zur Prüfung von Patenten, die 2017 beschlossen wurden. Demnach dürfen keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden, wenn diese aus üblichen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen. Es ist das erste Mal, dass diese Regeln zu einem Widerruf eines Patentes führen. Es gibt hier allerdings immer noch rechtliche Unsicherheiten: Erst im Oktober 2018 hatte das EPA Einsprüche gegen Patente der Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken auf herkömmlich gezüchtete Braugerste zurückgewiesen.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Ohne unseren Einsatz wären die Regeln am EPA nicht verändert worden und das Patent wäre immer noch gültig. Die großen Konzerne wie Bayer, Syngenta und BASF sind mit ihrer Strategie gescheitert, die herkömmliche Züchtung von Pflanzen und Tieren über das Patentrecht zu monopolisieren“, kommentiert Ruth Tippe von Kein Patent auf Leben! die Entscheidung des EPA. „Allerdings gibt es noch immer große Schlupflöcher im Patentrecht – das zeigt das Patent auf Braugerste. Hier muss die Politik jetzt erneut aktiv werden.“

Das Patent erstreckte sich auf das Saatgut, den geernteten (‚geköpften‘) Brokkoli sowie „Brokkolipflanzen, die in einem Brokkolifeld gezogen werden“. Mit der Übergabe von etwa 75 000 Unterschriften und einer Skulptur des ‚größten Brokkoli der Welt‘ hatte Keine Patente auf Saatgut! 2014 vor dem EPA in München unter dem Motto „Freiheit für den Brokkoli!“ protestiert.

Am Einspruch gegen den geköpften Brokkoli waren u.a. beteiligt: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arche Noah, Bingenheimer Saatgut AG, Bionext, BioForum Vlaanderen, Bund Naturschutz in Bayern (BUND), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft, FIAN e.V., Grupo de Acção e Intervenção Ambiental (GAIA), Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Gesellschaft für ökologische Forschung, Getreidezüchtung Peter Kunz, IG FÜR, IG Nachbau, IG Saatgut, Katholisches Landvolk Bewegung (KLB), Navdanya International, Réseau Semences Paysannes, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk und Zukunftsstiftung Landwirtschaft.

Kontakte:

Ruth Tippe, Kein Patent auf Leben!, Tel.+49 (0) 173 154 3409, rtippe@keinpatent.de

Georg Janßen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Tel.: + 49 (0) 170 4964684, janssen@abl-ev.de

Christoph Then, Keine Patente auf Saatgut!, Tel +49 (0) 151 54638040, info@no-patents-on-seeds.org

Johanna Eckhardt, Keine Patente auf Saatgut!, Tel +43 (0) 680 21 26 343, johanna.eckhardt@no-patents-on-seeds.org

Dokumente:

Die Entscheidung des EPA

Kurzer Auszug aus dem Einspruch auf Deutsch

Text des Einspruches

Patent EP 1597965

Weitere Informationen: https://www.no-patents-on-seeds.org/de/patente/gekoepfter-brokkoli