Sammeleinspruch

Liebe UnterstützerInnen,

vielen Dank für Ihr Engagement gegen das Tomaten-Patent der Firma Syngenta. Die folgenden Zeilen sollen Ihnen helfen, gemeinsam mit uns einen Einspruch gegen das Patent EP 1515600 einzulegen.

Hintergrund: 2015 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen. Diese gelten als gesundheitsförderlich. Das Patent erstreckt sich auf die Pflanzen, die Pflanzensorten mit den entsprechenden Züchtungsmerkmalen, das Saatgut und die Früchte. Die „Erfindung“ besteht darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Lateinamerika mit hier handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Das Europäische Patentrecht verbietet Patente auf Pflanzensorten ebenso wie auf konventionelle Züchtung (Art 53 b, Europäisches Patentübereinkommen).

Wir bereiten einen Sammeleinspruch vor, an dem Sie sich beteiligen können, wenn Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • das PDF-Dokument unten auf dieser Seite herunterladen und ausfüllen (diese Angaben werden im Rahmen des Einspruchs öffentlich gemacht) und an uns bis zum 2. Mai 2016 zurückschicken.

ACHTUNG! Ihre persönlichen Daten in diesem Dokument müssen unbedingt korrekt sein!

Wir werden die unterschriebenen Dokumente dann sammeln und über einen Patentanwalt als gemeinschaftlichen Einspruch einreichen. Dieser Einspruch soll nicht nur zum Widerruf des Patentes führen, sondern auch ein deutliches politisches Signal aussenden, dass keine Patente auf Leben und insbesondere keine Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten aus diesem Einspruch und dem sich ggf. anschließenden Beschwerdeverfahren, an dem Sie automatisch beteiligt würden. Weitere Informationen: der Text des Patentes und des Einspruches.

Wenn Sie Fragen haben, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Sammeleinspruch“ an:
johanna.eckhardt@no-patents-on-seeds.org