Dokumente & Links

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Links zum Themenfeld Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht, z.B. zu Patentrecherche oder zu rechtlichen Texten und Dokumenten des Europäischen Patentamts und der Europäischen Union. 

Patentrecherche

Patentdatenbank der Initiative "Kein Patent auf Leben": Hier finden Sie aktuelle Zahlen zu Patenten auf Pflanzen und Tiere. Die interaktiven Infographiken lassen Sie die Anzahl angemeldeter und erteilter Patente sowie deren InhaberInnen darstellen und miteinander vergleichen. Die erstellten Graphiken können Sie auch downloaden.

Europäisches Patentregister: Hier können Sie nach Europäischen Patenten sowie nach Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt suchen.

Oxfam Recherche-Bericht: Hier finden Sie einen Recherche-Bericht mit einem Überblick über den aktuellen Stand von Patenten auf Pflanzen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Zum Europäischen Patentamt

Europäisches Patentübereinkommen: Dieser internationale Vertrag ist die Rechtsgrundlage der Europäischen Patentorganisation und regelt die Erteilung Europäischer Patente. Artikel 53(b) des Übereinkommens exkludiert „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ von der Patentierbarkeit.

Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen: Die Ausführungsordnung regelt Fragen zur Organisation des Europäischen Patentamts und zu Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens. Regel 28(2) der Ausführungsverordnung bekräftigt nochmals die Ausnahme von „durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnene Pflanzen oder Tiere“ von der Patentierbarkeit.

Kalender des Europäischen Patentamts: Hier finden Sie alle Termine von Sitzungen der Gremien der Europäischen Patentorganisation.

Kalender der mündlichen Verhandlungen: Hier finden Sie die Termine aller mündlichen Verhandlungen zu Patentanträgen sowie zu Patenteinsprüchen beim Europäischen Patentamt.

Verwaltungsrat: Webseite des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation. Der Verwaltungsrat setzt sich aus VertreterInnen aller 38 Mitgliedsstaaten der Patentorganisation zusammen und überwacht die Tätigkeit des Patentamtes.

Nationale VertreterInnen im Verwaltungsrat: Hier finden Sie eine Liste aller von den 39 Mitgliedsstaaten in den Verwaltungsrat entsandten VertreterInnen.

Relevante Verfahren

Das Verfahren G2/07: Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer zum Verfahren G2/07 (Brokkoli I) zum Einspruch von Syngenta Participations AG und Groupe Limagrain Holding. Der Einspruch betrifft die Anmeldung der Patentierung eines Verfahrens zur selektiven Erhöhung der anti-kanzerogenen Glucosinolate in Brassica-Arten durch das Unternehmen Plant Bioscience Limited.

Das Verfahren G1/08: Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer zum Verfahren G1/08 (Tomate I) zum Einspruch von Unilever N.V. Der Einspruch betrifft die Anmeldung zur Patentierung der Züchtung von Tomaten mit einem geringeren Wassergehalt durch das Landwirtschaftsministerium des Staates Israel.

Mehr Infos zum Patent auf die ‘Schrumpel-Tomate’ und den ‘Super-Brokkoli’ finden Sie hier.

Das Verfahren G2/12: Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer aus dem Jahr 2015 zum Verfahren G2/12 (Tomaten II), betreffend Tomaten mit einem reduzierten Wassergehalt (“Schrumpeltomate”), durch den Einspruch von Unilever N.V. Im Rahmen dieses Verfahrens entschied das EPA, dass die Pflanzen, Saatgut und die geernteten Lebensmittel doch als patentierbare Erfindungen angesehen werden (Entscheidung G2/12 und G2/13). Hier finden Sie unseren Brief an die Große Beschwerdekammer. 

Das Verfahren G2/13: Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer aus dem Jahr 2015 zum Verfahren G2/13 (Brokkoli II), betreffend des „Superbrokkolis“, durch den Einspruch von Syngenta Participations AG und Groupe Limagrain Holding. In diesem Verfahren stellte die Große Beschwerdekammer des Amtes klar, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet sind, weiterhin erteilt werden dürfen - obwohl laut Gesetz die Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung verboten ist. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Das Verfahren G3/19: Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer aus dem Jahr 2020 zum Verfahren G3/19, in dem die Große Beschwerdekammer des Amtes die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren aus konventioneller Züchtung verhandelt hat. Hier finden Sie eine Version in Deutsch, Englisch und Französisch. Hier finden Sie die genaue Fragestellung. Aufgrund des Verfahrens G3/19 wurden Patentverfahren ausgesetzt (hier die entsprechende Mitteilung des Amtes). Hier finden Sie alle zum Verfahren G3/19 eingebrachten Schriftsätze. Auch NO PATENTS ON SEEDS! hat mit einer Koalition aus rund 50 NGOs eine Stellungnahme dazu eingereicht (siehe hier). Hier finden Sie die Pressemeldung von NO PATENTS ON SEEDS! zur Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 14.5.2020.

Hier finden Sie eine detaillierte rechtliche Analyse (in Englisch) von NO PATENTS ON SEEDS! von 2023 zu G3/19, der neuen Regel 28 (2), der korrekte Interpretation des Artikels 53 (b), der EU-Richtlinie 98/44/EG, etc.

Positionen der Europäischen Union

EU-Biopatentrichtlinie (eigentlich: Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen): In dieser Richtlinie regelt die EU die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen. In Artikel 4(1) der Richtlinie wird festgehalten, dass „Pflanzensorten und Tierrassen“ und „im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentierbar sind. In Artikel 2(2) wird der Begriff „im wesentlichen biologisch“ definiert als: „Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht“.

Mitteilung der Kommission über bestimmte Artikel der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (2016/C 411/03): Hierin hält die Europäische Kommission fest, dass der EU-Gesetzgeber beim Erlass der EU-Biopatentrichtlinie "die Absicht hatte, Erzeugnisse (Pflanzen/Tiere und Teile von Pflanzen/Tieren) von der Patentierbarkeit auszuschließen, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden".

Das Europäische Parlament hat sich seit 2012 in drei Resolutionen gegen die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren aus konventioneller Züchtung ausgesprochen:

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019 zur Patentierbarkeit von Pflanzen und im Wesentlichen biologischen Verfahren (2019/2800(RSP)): Hierin bekräftigt das EU Parlament, dass „Pflanzensorten und Tierrassen, einschließlich Teilen und Merkmalen, im Wesentlichen biologische Verfahren und mittels derartiger Verfahren gewonnene Erzeugnisse keinesfalls patentierbar sein dürfen“.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2015 zu Patenten und den Rechten von Pflanzenzüchtern (2015/2981(RSP)): Hierin fordert das EU-Parlament „den Geltungsbereich und die Auslegung der Richtlinie 98/44/EG [... ] dringend klarzustellen, um in Bezug auf das Verbot der Patentierbarkeit von Erzeugnissen, die mittels im Wesentlichen biologischer Verfahren gewonnen werden, für Rechtssicherheit zu sorgen, und außerdem klarzustellen, dass Züchtungen mit biologischem Material, das in den Geltungsbereich eines Patents fällt, zulässig sind“.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zur Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren (2012/2623(RSP)): Hierin stellt das EU-Parlament klar, dass der Begriff „wesentliche biologische Verfahren“ in der EU-Biopatentrichtlinie und im Europäischen Patentübereinkommen verwendet wird, um solche Verfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen.