19.2.2026 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Patent EP3720272 auf die traditionelle Züchtung von Tomaten mit einer Resistenz gegen ein Pflanzenvirus (TBRFV) für die niederländische Firma Rijk Zwaan erteilt. Die Genvarianten, die eine Resistenz gegen das Pathogen verleihen, wurden in wilden Tomaten entdeckt, die aus Ursprungsländern wie Peru stammen.
Das Europäische Patentrecht verbietet ausdrücklich Patente auf züchterische Verfahren der Kreuzung und Selektion und die daraus entstehenden Pflanzen. Dieses Verbot wurde 2017 erneuert und verschärft. Zu diesem Zeitpunkt wurde auf Initiative der EU eine Regel 28 (2) eingeführt, die ausdrücklich Patente auf Pflanzen aus Kreuzung und Selektion verbietet.
Die Patentansprüche wurden so formuliert, dass sie das Verbot umgehen. Um die Verfahren von Kreuzung und Selektion nicht zu benennen, wird Pflanzenzucht umschrieben als ‚Verfahren für die Herstellung von Pflanzen, umfassend das Züchten eines Samens‘. Im Ergebnis umfasst das Patent alle Tomatenpflanzen mit den natürlichen Genvarianten für die Virusresistenz, wenn diese aus Kreuzung und Selektion mit den Wildtomaten hervorgehen. Dadurch wird die neue Regel ihrer Wirkung vollständig beraubt.
„Die aktuellen Entscheidungen des EPA machen aus der Initiative der EU einen zahnlosen Papiertiger. Die EU wollte die Monopolisierung natürlicher genetischer Ressourcen und konventionell gezüchteter Pflanzen stoppen. Wenn die EU jetzt nicht reagiert, wird sie unglaubwürdig“, sagt Johanna Eckhardt von Keine Patente auf Saatgut!.
Patente auf Pflanzen mit natürlichen Eigenschaften sind vor allem für mittelständische traditionelle Zuchtunternehmen ein existentielles Problem. Diese Patente verursachen hohe Kosten und viele rechtliche Unsicherheiten. Sie wirken wie Monopole auf die Nutzung der beanspruchten genetischen Ressourcen. Sehr oft wird der Zugang nur über Lizenzverträge und gegen hohe Gebühren erlaubt. Unter diesen Umständen müssen Züchtungsvorhaben aufgegeben werden. Dieses Problem wird durch einen jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten Bericht bestätigt. Nach Angaben einer von der Industrie betriebenen Datenbank (Pinto), erlaubt es das neue Patent den Zugang zu 39 Pflanzensorten zu kontrollieren, die andernfalls für die weitere Züchtung frei genutzt werden könnten.
Aus den europäischen Gesetzen geht hervor, dass nur gentechnisch veränderte Pflanzen als patentierbare technische Erfindungen angesehen werden. Doch in den letzten Jahren weitete das EPA die Patentierung immer mehr auf den Bereich der konventionellen Züchtung aus. Wie die jüngste Recherche zeigt, ist dieses Patent auf Tomaten kein Einzelfall. Beispiele für jüngst erteilte Patente auf natürlicherweise vorkommende Gene umfassen Mais (EP3560330), Spinat (EP3975697), Tomaten (EP3911147) und Salat (EP3797582).
Das EU-Parlament hatte in der Diskussion über die künftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgeschlagen, (zumindest) Patente auf klassische Pflanzenzüchtung und natürlich vorkommende Genvarianten zu verbieten. Im aktuellen Entwurfstext, der im Dezember 2025 ausgehandelt wurde, sind diese Forderungen aber nicht mehr enthalten. Deswegen fordert Keine Patente auf Saatgut! das Europäische Parlament auf, diesen Entwurf zurückzuweisen oder substanziell zu verbessern, um die bestehenden Verbote im Patentrecht zu stärken.
Kontakt
- Johanna Eckhardt, Projektkoordination für Keine Patente auf Saatgut!, johanna.eckhardt@no-patents-on-seeds.org, +43 680 2126343
- Christoph Then, Sprecher für Keine Patente auf Saatgut!, info@no-patents-on-seeds.org, +49 151 54638040
Weitere Informationen
- Das Patent EP3720272 auf der Seite des EPA:
https://register.epo.org/application?lng=de&number=EP18814903
- Mehr zu Tomaten-Patenten:
https://www.no-patents-on-seeds.org/de/jordan_virus
- Der aktuelle Recherche-Bericht von Keine Patente auf Saatgut!:
https://www.no-patents-on-seeds.org/de/7-Patente-Bericht
- Der Bericht der EU-Kommission:
- Die Pinto-Datenbank:
https://euroseeds.eu/pinto-patent-information-and-transparency-on-line/
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