Das Europäische Patentamt und das Europäische Patentübereinkommen

Struktur der Europäischen Patentorganisation

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Das Europäische Patentamt (EPA) ist Teil der Europäischen Patentorganisation (EPOrg), die als zwischenstaatliche Organisation auf Grundlage des 1973 unterzeichneten Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gegründet wurde. Die Interpretation des Europäischen Patentübereinkommens und des Inhalts der Ausführungsordnung obliegt generell dem Verwaltungsrat des EPA, der die Vertragsstaaten des EPÜ repräsentiert. Die Europäische Patentorganisation besteht derzeit aus 38 Vertragsstaaten, und zwar aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Albanien, Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien, der Schweiz, der Türkei und dem Vereinigten Königreich. Die zwei wichtigsten Institutionen innerhalb der Europäischen Patentorganisation (EPOrg) sind das Europäische Patentamt (EPA) und der Verwaltungsrat. Während das EPA Patente, die eingereicht werden, überprüft und erteilt, ist der Verwaltungsrat - zusammengesetzt aus VertreterInnen der Vertragsstaaten - ein Aufsichtsorgan, das verantwortlich dafür ist die Arbeit des EPA zu überwachen. Der Verwaltungsrat nominiert den Präsidenten des EPA und kann über die Interpretation des EPÜ und der sogenannten Ausführungsordnung entscheiden. Die EPOrg ist nicht Teil der Europäischen Union (EU), was bedeutet, dass Entscheidungen des EPA nicht unter die Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs fallen. Stattdessen verfügt das EPA über drei eigene Entscheidungsebenen bei der Erteilung von Patenten:

  • Die Prüfungs- und Einspruchsabteilungen sind verantwortlich für die Erteilung von Patenten und Einsprüche in erster Instanz.
  • Die Technischen Beschwerdekammern sind verantwortlich für Fälle, die nicht in erster Instanz entschieden wurden.
  • Die Große Beschwerdekammer ist die höchste juristische Entscheidungsebene beim EPA. Die Große Beschwerdekammer entscheidet nicht über die Erteilung einzelner Patente, sondern ist für wichtige Rechtsangelegenheiten und für die Prüfung und Erteilung von Patenten im Allgemeinen verantwortlich.

Die zwei Beschwerdekammern sind in ihren Entscheidungen zumindest teilweise scheinbar unabhängig vom EPA. Allerdings sind alle Mitglieder der Kammern und Abteilungen von der Europäischen Patentorganisation angestellt bzw. bestellt worden, inklusive einiger externer Mitglieder, die Teil der Großen Beschwerdekammer sind. Als Kläger oder Gegenpartei kann man sich nicht direkt an die Große Beschwerdekammer richten. Die Entscheidung, ob ein Fall oder eine Frage an die Große Beschwerdekammer weitergeleitet werden kann oder soll wird von Institutionen des EPA, wie der Technischen Beschwerdekammer und dem Präsidenten, getroffen. Die Struktur der Europäischen Patentorganisation sieht keine tatsächlich unabhängige Rechtsaufsicht oder Kontrolle durch internationale Gerichtshöfe vor. Das ist eine höchst problematische Situation für die allgemeine Funktionsfähigkeit des Patentamts. Das EPA erhält sein Budget durch die Erteilung und Prüfung von Patenten. Das Budget setzt sich großteils aus den Gebühren von PatentinhaberInnen zusammen (Einkünfte von Patent- und Verfahrensgebühren 2016: 1,813 Mio. € – mit konstanter Steigerung über die letzten Jahre : 2017: 1,860 Mio. €; 2018: 1,935 Mio. € ; siehe auch EPO Financial Statements Accounting Period 2016). Folglich hat das Patentamt ein Eigeninteresse daran möglichst viele Patentanträge zu erhalten und Patente zu erteilen. Somit sind Patentantragssteller die wahren Kunden des Patentamtes, nicht die Gesellschaft im Allgemeinen. Industrie und Patentamt stehen auf derselben Seite, ohne unabhängige juristische Kontrolle. Der Verwaltungsrat fungiert in beschränktem Maße als gesetzgebendes Organ des EPA und gibt mit seinen Statuten ein bestimmtes Maß an politischer Kontrolle vor. Der Verwaltungsrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern und Beobachtern zusammen, die regelmäßig an Treffen teilnehmen:

  • Die Vertragsstaaten der EPOrg werden jeweils von zwei Delegierten pro Land vertreten. Die Delegierten kommen meist von den nationalen Patentämtern oder sind Mitarbeiter nationaler Behörden. Sie sind an das Mandat ihrer Regierungen gebunden.
  • Weitere Teilnehmende an den Treffen des Verwaltungsrates sind der Präsident des EPA, Auditoren und mehrere EPA-Mitarbeiter sowie einige Beobachter zwischenstaatlicher Organisationen, wie z.B. der Europäischen Union (EU), der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und dem Nordischen Patentinstitut (NPI).
  • Weiters nehmen zwei Nichtregierungsorganisationen als Beobachter an den Treffen des Verwaltungsrates teil, die starke Eigeninteressen vertreten: BUSINESSEUROPE und das Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi). BUSINESSEUROPE ist ein Dachverband für nationale Wirtschaftsverbände und die Industrie in 25 Ländern. Das epi vertritt die europäischen Patentanwälte. Es gibt tausende registrierte europäische Patentanwälte in Deutschland und Großbritannien (siehe Übersicht auf der Homepage des EPA). PatentanwältInnen, Rechtsfirmen, RechtsexpertInnen und BeraterInnen verdienen alle Geld mit Patentanträgen, Patenterteilungen, Patenteinsprüchen und sonstiger juristischer Betreuung. Wenn man so will, handelt es sich hier um eine eigene höchstprofitable „Patentindustrie“.

Während die Stakeholder, die an den Treffen des Verwaltungsrates teilnehmen, wie BUSINESSEUROPE oder epi, ein starkes Eigeninteresse daran haben Patente zu erhalten, sind andere zivilgesellschaftliche Organisationen überhaupt nicht vertreten. Gleichzeitig sind die Delegierten der Vertragsstaaten meist Teil des „Patentsystems“, so dass man eine effektive politische Kontrolle und eine Vertretung der Interessen der Allgemeinheit kaum erwarten kann. Folglich muss man die Europäische Patentorganisation als einen Mechanismus sehen, der dafür ausgelegt ist, Patente durchzubringen um wirtschaftliche Eigeninteressen zu bedienen; es gibt keine unabhängigen Kontrollen und keine Teilhabe einer breiten Öffentlichkeit. Infolgedessen wird das EPA hauptsächlich von seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen und der dazugehörigen Patentindustrie getrieben.

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