Patente auf CRISPR& Co bedrohen die traditionelle Züchtung

sdZusammenfassung

Im Juni 2021 hatte das Europäische Patentamt (EPA) den Einspruch gegen ein Patent auf Braugerste (EP 2373154) endgültig zurückgewiesen und damit die Pflanzen zur technischen Erfindung erklärt. Dabei stammt die Gerste der Firma Carlsberg aus herkömmlicher Züchtung und nicht aus gentechnischen Verfahren. Laut den europäischen Patentgesetzen sind nur gentechnische Verfahren patentierbar. Das Patentamt, das sich selbst über die Vergabe von Patenten finanziert, umgeht das Verbot mit einem Trick: Nach einem vom Präsidenten des EPA im Jahr 2017 vorgelegten Dokument werden zufällige Mutationen gentechnischen Verfahren gleichgestellt. Diese Rechtsauslegung kam auch beim Patent auf die Gerste zur Anwendung.

Tatsächlich wird in vielen Patentanträgen nicht mehr zwischen Gentechnik und konventioneller Züchtung unterschieden. Stattdessen werden alle Pflanzen mit bestimmten genetischen Eigenschaften beansprucht, unabhängig davon, durch welche Verfahren sie entstanden sind. Dabei wird die Gen-Schere CRISPR/Cas sogar dazu genutzt, um genetische Veränderungen nachzuahmen, die durch konventionelle Züchtung erreicht werden. Bei Patenterteilung erstrecken sich die Ansprüche auf alle Pflanzen (oder Tiere) mit den beschriebenen Eigenschaften (dies folgt aus dem sogenannten ‚absoluten Stoffschutz‘ im Patentrecht). Obwohl viele ZüchterInnen keine Gentechnik anwenden wollen, werden Patente auf CRISPR & Co so zu einer wachsenden Bedrohung für sie.

​​​​​​​Wie die Patentanträge auf Gerste zeigen, sind die rechtlichen Unsicherheiten und die Kosten, die durch die derzeitige Situation verursacht werden, so groß, dass die Züchtung neuer, verbesserter Sorten blockiert werden kann. Ökologische und konventionelle ZüchterInnen können so um den Erfolg jahrzehntelanger Arbeit gebracht werden.

Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass die Auslegung der Patentgesetze umgehend korrigiert wird. Ziel muss es sein, dass Patente nur auf gentechnische Verfahren erteilt, die Reichweite der Patente strikt auf die jeweiligen gentechnischen Verfahren begrenzt werden und die konventionelle Züchtung nicht länger durch Patente behindert werden kann.