Im Mai 2011 erhielt der US-Konzern Monsanto (Bayer) das Europäische Patent EP1962578 auf konventionell gezüchtete Melonen. Melonen, die ursprünglich aus Indien stammen, weisen eine natürliche Resistenz gegen bestimmte Pflanzenviren auf. Mittels konventioneller Züchtungsmethoden wurden diese Resistenzen in andere Melonen überführt, die jetzt durch ein Patent als „Erfindung“ von Monsanto gelten. Die eigentliche Pflanzenkrankheit, Cucurbit Yellow Stunting Disorder Virus (CYSDV), hat sich seit einigen Jahren in Nordamerika, Europa und dem nördlichen Afrika ausgebreitet. Die indische Melone mit der ursprünglichen Resistenz gegen dieses Virus ist in den internationalen Saatgutbanken unter der Nummer PI 313970 registriert. Das Patent erlaubt es Monsanto, den Zugang zu jeglichem Züchtungsmaterial zu beschränken, das die Resistenz der indischen Melone aufweist. Andere Züchter können dadurch abgeschreckt und bei der Entwicklung neuer Melonensorten behindert werden. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass weitere Züchtungsschritte notwendig sein werden, um Melonen zu erhalten, die tatsächlich gegen das Virus resistent sind. Auf das Patent wurde 2012 von mehreren Organisationen mit der Unterstützung von NO PATENTS ON SEEDS! Einspruch erhoben. In erster Instanz wurde das Patent 2016 vom EPA aus technischen Gründen aufgehoben. Gegen diese Entscheidung wurde von Monsanto (Bayer) Einspruch erhoben. Im März 2021 hat das EPA den Widerruf des Patentes endgültig bestätigt (T1045/16).
Pressemeldung "Europäisches Patentamt widerruft Monsantos Melonen-Patent endgültig" (19.03.2021)
Die endgültige Entscheidung des EPA T1045/16 von 2021
Pressemeldung "Anhörung zu Monsantos Patent auf indische Melonen" (18.01.2016)
Pressemeldung "Europäisches Patentamt widerruft Patent von Monsanto" (20.1.2016)