Einspruch gegen Monsantos Patent auf Biopiraterie bei Sojabohnen zurückgewiesen

„Keine Patente auf Saatgut!“ plant Beschwerde einzulegen

11. Oktober 2017

Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute den Einspruch von „Keine Patente auf Saatgut!“ gegen das Patent EP 2134870 der US-Firma Monsanto zurückgewiesen. Im Patent beansprucht Monsanto die Verwendung von Hunderten Gen-Sequenzen, die in natürlichen Varianten von Sojabohnen und ähnlicher Arten vorkommen und für die konventionelle Zucht verwendet werden sollten. „Keine Patente auf Saatgut!“ will jetzt Beschwerde einlegen, weil laut Europäischer Patentgesetze keine Patente auf konventionelle Züchtung erteilt werden dürfen. „Derzeit gibt es hier keine ausreichende Rechtssicherheit und das EPA kann auch in Zukunft Patente auf konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren erteilen“, sagt Christoph Then, der die Verhandlung vor Ort begleitet hatte. “Wir fordern, dass die Lücken in den Gesetzen jetzt geschlossen werden, um zu verhindern, dass Tier- und Pflanzenzucht nur noch von großen Konzernen betrieben werden kann.“ Das EPA hatte den Einspruch mit der Begründung zurückgewiesen, dass es zwar verboten sei, Patente auf konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren zu erteilen. Es sei aber erlaubt, Patente auf die Auswahl von Pflanzen und Tieren für die Zucht zu erteilen. „Keine Patente auf Saatgut!“ weist dagegen darauf hin, dass die Auswahl von Pflanzen und Tieren untrennbar mit deren Zucht verbunden ist und deswegen die Auslegung des geltenden Rechts durch das EPA nicht hingenommen werden könne.

Mehr Infos zum Patent EP 2134870 (Englisch)

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