Patente auf Saatgut: Europäisches Patentamt gegen die EU

Neuer Bericht belegt Umgehung bestehender Regeln und Gesetze durch das EPA

4.Mai 2026 / Patente auf Pflanzen, die aus klassischer Züchtung stammen, sind in Europa verboten. Das hatte die EU im Jahr 2017 durch eine Änderung der Regeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) klar gemacht. Doch die aktuelle Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA) zeigt, dass dieses Verbot konsequent umgangen wird. Wie aktuelle Präzedenzfälle belegen, erteilt das EPA Patente auf natürlicherweise vorkommende Gene. Auch die Pflanzen, die diese Gene in ihrem Erbgut tragen, fallen unter die Reichweite der Patente. Im Ergebnis wird genau das patentiert, was durch das Patentrecht ausgenommen wird.

Bericht Titelbild„Natürlicherweise vorkommende Gene werden in vorhandenen Sorten oder auch Wildpflanzen entdeckt. Diese Genvarianten können dann auch als ‚Markergene‘ zur Auswahl der erwünschten Pflanzen verwendet werden. Die Patente erstrecken sich auf die Gene und die Verwendung der jeweiligen Pflanzen für die Zucht. Zum Teil ist sogar die Ernte betroffen“, sagt Christoph Then für Keine Patente auf Saatgut!.

Besonders deutlich wird das im Falle eines Patentes der Firma KWS auf klassisch gezüchteten Mais mit verbesserter Verdaulichkeit. Das KWS-Patent (EP35603304) ist das erste Patent, das 2022 erteilt wurde, nachdem die neue Regel in Kraft getreten war. Das Patent umfasst natürlicherweise vorkommende Genvarianten und die mit Hilfe dieser Genvarianten ausgewählten Pflanzen. Das Patent umfasst sogar alle Maispflanzen mit den beschriebenen Merkmalen für die Herstellung von Futtermitteln.

„Trotz des ausdrücklichen Willens der EU, diese Patente zu verbieten, ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren hunderte von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt werden. Durch diese Entwicklung wird der Zugang zur biologischen Vielfalt, der für die Züchtung von Pflanzen mit Resistenzen gegen Krankheiten und die Anpassung an den Klimawandel unverzichtbar ist, behindert oder sogar blockiert. Die Auswirkungen betreffen vor allem kleinere und mittelgroße Zuchtunternehmen, auch wenn diese gar keine Gentechnik einsetzen wollen. Auch die Landwirtschaft ist betroffen“, sagt Dagmar Urban von Arche Noah, die Teil der internationalen Koalition von Keine Patente auf Saatgut! ist.

Im November 2025 wies das EPA den Einspruch von Keine Patente auf Saatgut! gegen das Patent der KWS zurück. Inzwischen hat Keine Patente auf Saatgut! Beschwerde gegen diese Entscheidung des EPA eingelegt. Doch wie weitere Recherchen zeigen, ist das Patent kein Einzelfall. Tatsächlich wurden seitdem bereits mindestens fünf weitere Patente auf natürliche Genvarianten erteilt, die sich auch auf die jeweiligen Pflanzen erstrecken. Im Jahr 2025 wurden rund 40 weitere Patentanmeldungen mit ähnlichen Ansprüchen veröffentlicht.

Das EU-Parlament hatte 2024, im Rahmen der Debatte über die künftige Regulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT), ein Verbot der Erteilung entsprechender Patente bzw. eine Beschränkung der Reichweite dieser Patente gefordert. Auch die deutsche Agrarministerkonferenz, die im März 2026 tagte, unterstützt diese Forderungen. Aktuelle repräsentative Meinungsumfragen in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Polen zeigen, dass Patente auf Saatgut auch in der Öffentlichkeit als großes Problem wahrgenommen werden: 80% der Bevölkerung lehnen sie ab.

„Tatsächlich sind wirksame Verbote und Einschränkungen im Patentrecht absolut notwendig: Werden entsprechende Patente in Zukunft nicht verboten oder wirksam eingeschränkt, drohen dramatische Folgen für Pflanzenzucht und Landwirtschaft. Die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut! fordert deswegen, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag zu Neuen Gentechnik-Pflanzen um wirksame Verbote ergänzt oder zurückgewiesen werden muss“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

Nach Ansicht von Keine Patente auf Saatgut! ist es wichtig, dass das EU-Parlament seine Position von 2024 nicht aufgibt. Die Abstimmung über mögliche neue Regelungen zu NGT-Pflanzen, die auch die Frage der Patentierung betreffen, soll schon im Mai stattfinden. Im vorliegenden Text sind aber noch keine wirksamen Verbote für Patente auf Saatgut vorgesehen.

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