Europäisches Patentamt lässt Beschlüsse der EU ins Leere laufen

Praxis des EPA bei Patentierung von Pflanzen immer dreister

14.1.2026 / Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Patentamtes (EPA) zeigen, dass die bisherigen Verbote der Patentierung von Saatgut nicht ausreichen, um die Monopolisierung natürlicher genetischer Ressourcen zu stoppen. Trotz des Verbots der Patentierung von Pflanzen aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ (auch bekannt als Regel 28 (2) des Europäischen Patentübereinkommens), werden natürlicherweise vorkommende Gene von Pflanzen weiterhin als Erfindung patentiert. In der Folge fallen auch die Pflanzen unter die Reichweite der Patente, die auf Grundlage dieser Gene gezüchtet werden.

Beispiele für im Jahr 2025 erteilte Patente auf natürlicherweise vorkommende Gene umfassen Spinat (EP3975697), Tomaten (EP3911147) und Salat (EP3797582). Beispielsweise beansprucht die Firma Bayer natürliche Genvarianten, die Salat eine Resistenz gegen bestimmte Blattläuse verleihen sollen. Das Patent wurde im Dezember 2025 erteilt.

PatenteNach dem bestehenden Patentrecht erstreckt sich die Reichweite von Patenten auf Gene auch auf alle damit gezüchteten Pflanzen (Artikel 9 der EU-Patentrichtlinie 98/44). Davon betroffen sind auch Pflanzen aus einfachen Kreuzungen, obwohl die EU 2017 klargestellt hatte, dass diese nicht patentierbar sind. Tatsächlich patentiert das EPA nicht direkt die Pflanzen, lässt aber Ansprüche auf natürliche Genvarianten zu, die sich auf die Pflanzen erstrecken.

Laut EU-Recht können Patente auf Gene nur erteilt werden, die aus ihrer natürlichen Umgebung isoliert werden. Damit wollte der Gesetzgeber ursprünglich nur gentechnische Verfahren durch das Patentrecht fördern. Doch eine aktuelle Entscheidung des EPA im Falle eines Einspruches gegen ein Patent auf Mais der Firma KWS (EP3560330) zeigt, dass das EPA die Patentierung von Genen auch im Rahmen der konventionellen Züchtung für zulässig ansieht.

Solche Patente sind vor allem für die mittelständische traditionelle Züchtung ein großes Problem. Die Unternehmen können oft weder teure Lizenzgebühren noch Anwaltsgebühren   bezahlen. Unter diesen Umständen müssen Züchtungsvorhaben aufgegeben werden. Dieses Problem wird auch durch einen jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten Bericht bestätigt.

Das EU-Parlament hatte in der Diskussion über die künftige EU-Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgeschlagen, (zumindest) Patente auf klassische Pflanzenzüchtung und natürlich vorkommende Genvarianten zu verbieten. Im aktuellen Entwurfstext, der im Dezember 2025 ausgehandelt wurde, sind diese Forderungen nicht mehr enthalten. Deswegen fordert Keine Patente auf Saatgut! das Europäische Parlament auf, diesen Entwurf zurückzuweisen und stattdessen die bestehenden Verbote durch wirksame Regeln in Kraft zu setzen. 

Kontakt

Weitere Informationen

Das Mais-Patent der Firma KWS:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/mais

Bericht zu im Jahr 2025 erteilten Patenten:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/7-Patente-Bericht

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