Verfahren G 2 / 12, Stellungnahme Prof. Dr. Fritz Dolder, Basel

Laut Professor Dolder ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass bei der Beurteilung von Patentanmeldungen unter dem Gesichtspunkt des ethisch- rechtspolitischen Patentierungsverbots der gesamte Inhalt der Patentanmeldung („whole content“) und nicht nur die ausformulierten Patentansprüche berücksichtigt werden sollten.

Dieser Grundsatz wurde vom Europäischen Patentamt bereits im Zusammenhang mit der Patentierung von menschlichen Embryonalen Stammzellen angewendet. Auch das Europäische Parlament bekräftigt diesen Grundsatz in seiner Resolution vom 10. Mai 2012. Vor diesem Hintergrund beantwortet Professor Dolder die vom Europäischen Patentamt vorgelegten Fragen wie folgt...