Entscheidung über die Patente auf Tomaten und Brokkoli (G2/12 und G2/13)

Das Europäische Patentamt (EPA) hat endgültig über die Patente auf Tomaten und Brokkoli entschieden (G2/12 und G2/13). Die Große Beschwerdekammer des Amtes stellt klar, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet sind, weiterhin erteilt werden dürfen - obwohl laut Gesetz die Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung verboten ist. Diese in sich äußerst widersprüchliche Entscheidung ist eine seit langem erwartete Grundsatzentscheidung.