Patent auf Paprika nicht widerrufen

Weitere Patente auf Braugerste, Melonen, Tomaten und Löwenzahn erteilt

17.2.2023 / Gestern hat das Europäische Patentamt (EPA) den Einspruch gegen ein Patent der Firma Syngenta (Chemchina) auf konventionell gezüchtete Paprika (EP2140023) zurückgewiesen. Die Firma Syngenta hatte 2013 ein Patent auf die genetische Eigenschaft von ursprünglich aus Jamaika stammenden Pflanzen erhalten, die eine natürliche Resistenz gegen Pflanzenschädlinge (Weiße Fliege) verleiht.

kjkDagegen hatte ein breites Bündnis von Organisationen aus insgesamt 27 Ländern Einspruch eingelegt, weil nach dem Wortlaut der Europäischen Patentgesetze keine Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt werden dürfen. Das EPA gab diesem Einspruch aber nicht statt.

„Nach jahrelangen rechtlichen Unsicherheiten wird die Pflanzenzucht auch in Zukunft durch dieses Patent behindert, das nie hätte erteilt werden dürfen“, kritisiert Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!. „Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass die Politik einschreitet. Es handelt sich längst nicht nur um ein Patent auf Paprika. Allein im Dezember 2022 wurden mindestens vier weitere europäische Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Betroffen sind Braugerste, Melonen, Tomaten und sogar Löwenzahn. Die Politik muss jetzt aktiv werden, um diesen Ausverkauf unsere Lebensgrundlagen zu stoppen!“

Zwar sind Patente auf konventionelle Zucht in Europa verboten, doch Firmen wie der Agrochemie-Konzern Syngenta oder auch die Firma Carlsberg, greifen zu einem einfachen Trick: Sie beanspruchen die Verwendung von zufällig entstandenen  Genvarianten für die Züchtung. Auch im jüngst erteilten Patent auf Braugerste (EP1727905) werden alle Gerstenpflanzen mit einer zufälligerweise entstandenen genetischen Veranlagung (aus Zufallsmutagenese) beansprucht. Das Patent umfasst die Pflanzen, die Körner und das Malz, zudem alle Futtermittel, Lebensmittel und Verfahren zur Herstellung von Getränken, die aus der Gerste produziert werden können.

In der Praxis blockieren derartige Patente den Zugang zur biologischen Vielfalt, die von allen ZüchterInnen benötigt wird, um neue Sorten zu züchten. Davor warnt auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in seinem jüngsten Positionspapier. Der BDP fordert ein Verbot der Patentierung von genetischen Veranlagungen, die natürlicherweise vorkommen können.

Eine Lösung kann hier nur von der Politik kommen: Der Verwaltungsrat des EPA, in dem die VertreterInnen seiner Vertragsstaaten sitzen, kann die Auslegung der Patentgesetze korrigieren und präzisieren. In Deutschland wäre dafür Bundesjustizminister Buschmann (FDP) zuständig. Doch der hat bisher keine erkennbaren Initiativen ergriffen.

Rückfragen an:

Weitere Informationen

https://www.publiceye.ch/de/themen/saatgut/keine-patente-auf-saatgut/free-pepper

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/wilder-paprika

Aktueller Bericht zu Patenten auf Saatgut: https://www.no-patents-on-seeds.org/de/bericht2022

Das Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter:  

https://www.bdp-online.de/de/Branche/Patentschutz/BDP_Position_Patentschutz.pdf

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