Patent auf Verwendung von Paprika als Lebensmittel

Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat dem Schweizer Konzern Syngenta ein Patent erteilt, das sich auf die Verwendung von Paprika „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie“ erstreckt (EP 2 166 833 B1). Auch die Pflanzen, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut werden beansprucht. Die Pflanzen, die dazu dienen sollen, Paprikafrüchte ohne Samen zu produzieren, stammen aus konventioneller Züchtung unter Nutzung der natürlichen biologischen Vielfalt. Gentechnik kam hingegen nicht zum Einsatz.

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