Riesentomate vor dem Europäischen Patentamt

8. November 2011 / Aktion gegen das Patent auf Schrumpeltomaten vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München. Anlass ist die Verhandlung des Einspruchs gegen das Patent vor der Technischen Beschwerdekammer des EPA. In der Sitzung werden die Widersprüche der Patentierung von Produkten aus konventioneller, nicht patentierbarer, Zucht deutlich. Im Dezember 2010 hatte die Große Beschwerdekammer des EPA in einer Grundsatzentscheidung festgehalten, dass Verfahren zur traditionellen Züchtung nicht patentierbar sind. Ein ausdrückliches Verbot von Patenten auf Produkte, die mithilfe dieser Verfahren hergestellt werden, gab es allerdings nicht. Dies kann nur durch einen Spruch der Großen Beschwerdekammer erfolgen. Das Einspruch gegen das Patent wird an der Große Beschwerdekammer verwiesen.

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