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  • Europäisches Patentamt lässt Beschlüsse der EU ins Leere laufen

    Praxis des EPA bei Patentierung von Pflanzen immer dreister

    14.1.2026 / Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Patentamtes (EPA) zeigen, dass die bisherigen Verbote der Patentierung von Saatgut nicht ausreichen, um die Monopolisierung natürlicher genetischer Ressourcen zu stoppen. Trotz des Verbots der Patentierung von Pflanzen aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ (auch bekannt als Regel 28 (2) des Europäischen Patentübereinkommens), werden natürlicherweise vorkommende Gene von Pflanzen weiterhin als Erfindung patentiert. In der Folge fallen auch die Pflanzen unter die Reichweite der Patente, die auf Grundlage dieser Gene gezüchtet werden.

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