Erfolg gegen Patent auf Tomaten

Patent nach Einsprüchen erheblich eingeschränkt

22. Oktober 2026 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute ein umstrittenes Patent auf Tomaten mit einer natürlich vorkommenden Resistenz gegen ein Virus (ToBRFV) erheblich eingeschränkt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Zwischenerfolg für die Koalition Keine Patente auf Saatgut! und rund 40 Züchtungsbetriebe und Organisationen, die einen Sammeleinspruch gegen das Patent EP 3629711 der Firma Vilmorin eingelegt haben. Zudem hatten die Konzerne Bayer und BASF Einsprüche eingereicht. In Reaktion hat Vilmorin alle Ansprüche auf Tomaten zurückgezogen und beanspruchte jetzt nur noch ein Verfahren zur Auswahl der Pflanzen. 

Einspruch TomateFrans Carree von der niederländischen Firma De Bolster war am Sammeleinspruch beteiligt und hatte auch an der Verhandlung teilgenommen. Er sieht in der Entscheidung des EPA einen Zwischenerfolg: „Es ist wichtig, dass das Patent erheblich eingeschränkt wurde. Es betraf natürlich vorkommende Resistenzen in Tomatenpflanzen, die auch für unsere züchterische Arbeit entscheidend sein können. Wir müssen die Freiheit in der klassischen Pflanzenzucht erhalten, um Vielfalt zu fördern und kleine sowie mittelständische Zuchtunternehmen im Markt zu halten.“ 

Wie ein Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zeigt, haben neun Unternehmen bereits mehr als 20 Patentanträge eingereicht, die konventionell gezüchtete Tomaten mit einer Resistenz gegen das Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) beanspruchen. Auch Bayer (Seminis) und BASF (Nunhems) haben entsprechende Patente auf Tomaten angemeldet. Diese Patentierung natürlicher Eigenschaften von Pflanzen kann den Zugang zu genetischen Ressourcen blockieren, die für die Entwicklung neuer Pflanzensorten unverzichtbar sind. 

„In Europa sind Patente auf Pflanzensorten und auf Verfahren zur konventionellen Züchtung eigentlich nicht zulässig. Nur Pflanzen, die aus der Gentechnik stammen, können als technische Erfindung angesehen und patentiert werden. Werden Patente auf klassische Züchtung erteilt, zerstören sie die Innovation und Vielfalt in der europäischen Pflanzenzucht.“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!, der ebenfalls an der Verhandlung teilgenommen hatte. 

Mit dem heutigen Urteil wurde zwar die Reichweite eines einzelnen Patents eingeschränkt. Nach Ansicht von Keine Patente auf Saatgut! bleibt das grundlegende Problem jedoch bestehen: Unklarheiten im Patentrecht werden von Firmen systematisch ausgenutzt, um die Grenzen der Patentierbarkeit auszudehnen und Monopolrechte auf natürliche Eigenschaften von Pflanzen zu erlangen. 

Die Europäische Kommission hat eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Problemen befasst, die durch Saatgutpatente verursacht werden. Vor diesem Hintergrund fordert Keine Patente auf Saatgut! die Mitgliedstaaten des Europäischen Patentamts sowie die Europäische Union auf, die bestehenden Schlupflöcher im Patentrecht zu schließen, insbesondere um die Abgrenzung zwischen gentechnischen Verfahren und nicht patentierbaren natürlich vorkommenden biologischer Ressourcen eindeutig zu klären.

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Foto: Einreichung des Einspruchs, EPA, Den Haag, Mai 2025, Credit: Oxfam Novib