Europäisches Patentamt contra EU

Trotz Verboten: Weiterhin Patente auf natürliche Gene und Pflanzen aus klassischer Zucht erteilt

Bericht veröffentlicht im Mai 2026

Der Bericht als PDF

Zusammenfassung

Titelbild BerichtDer Präzedenzfall eines Patentes der Firma KWS auf klassisch gezüchteten Mais mit verbesserter Verdaulichkeit zeigt, wie bestehende Verbote der Patentierung von Pflanzensorten und von Pflanzen aus konventioneller Zucht vom Europäischen Patentamt (EPA) umgangen werden.

Das KWS-Patent ist das erste Patent, das erteilt wurde, nachdem die Regel 28 (2) der Ausführungsordnung (AO) des Europäische Patentübereinkommens (EPÜ) in Kraft getreten ist, Diese Regel verbietet Patente auf Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren (konventionelle Züchtung). Das Patent umfasst natürlicherweise vorkommende Genvarianten und deren Verwendung zur Auswahl der Pflanzen und wurde trotzdem vom EPA erteilt. Auch mit Hilfe dieser Genvarianten ausgewählte Pflanzen werden als Erfindungen beansprucht. Das Patent umfasst zudem alle Maispflanzen mit den beschriebenen Merkmalen für die Herstellung von Silage (Futtermitteln).

Patente auf Pflanzen, die aus klassischer Züchtung mit Hilfe von Kreuzung und Selektion hervorgehen, sind in Europa verboten. Deswegen hatte Keine Patente auf Saatgut! gegen das Patent Einspruch eingelegt. Doch das EPA wies den Einspruch zurück. Aus der Entscheidung geht hervor, dass das EPA natürlicherweise vorkommende Gene zu technischen Erfindungen umdefiniert. Auch die Pflanzen, die mit Hilfe dieser Gene ausgewählt werden, werden als technische Erfindung angesehen. Im Ergebnis wird also genau das patentiert, was vom Gesetz ausgenommen wird.

Um zu verschleiern, dass die Pflanzen und ihre Merkmale einfach nur aus den bereits existierenden Zuchtpopulationen ausgewählt wurden, beansprucht die Firma KWS zusätzlich auch Pflanzen, bei denen die Merkmale mit NGT ‚nachgemacht‘ wurden. Doch diese Verfahren wurden hier nicht eingesetzt und sind auch gar nicht nötig.

Wie weitere Recherchen zeigen, ist das Patent kein Einzelfall. Tatsächlich werden immer mehr Patente auf Pflanzen und natürliche Genvarianten erteilt, die nicht aus NGT-Verfahren stammen, sondern lediglich aus bestehenden Populationen ausgewählt (selektiert) werden. Im Jahr 2025 wurden rund 40 weitere Patentanmeldungen mit ähnlichen Ansprüchen veröffentlicht.

Diese Entwicklung zeigt, dass, anders als oft behauptet, die Regel 28 (2) der AO des EPÜ nicht dazu führt, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen wirkungsvoll eingeschränkt werden. Die Regel wurde im Jahr 2017 auf Bestreben der EU in das EPÜ eingeführt. Trotz des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren hunderte von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und die Verwendung natürlicherweise vorkommender Genvarianten angemeldet und erteilt werden.

Durch diese Entwicklung wird der Zugang zur biologischen Vielfalt behindert oder sogar blockiert, der für die Züchtung von Pflanzen mit Resistenzen gegen Krankheiten und die Anpassung an den Klimawandel unverzichtbar ist. Die Auswirkungen betreffen vor allem kleinere und mittelgroße Zuchtunternehmen, auch wenn diese gar keine Gentechnik einsetzen wollen.

Das EU-Parlament hatte 2024, im Rahmen der Debatte über die künftige Regulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) (1), ein Verbot der Erteilung entsprechender Patente bzw. eine Beschränkung der Reichweite dieser Patente gefordert. Auch die deutsche Agrarministerkonferenz, die im März 2026 tagte, unterstützt diese Forderungen. (2) Aktuelle repräsentative Meinungsumfragen in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Polen zeigen, dass Patente auf Saatgut auch in der Öffentlichkeit als großes Problem wahrgenommen werden: 80% der Bevölkerung lehnen sie ab.

Tatsächlich sind wirksame Verbote und Einschränkungen im Patentrecht absolut notwendig: Werden entsprechende Patente in Zukunft nicht verboten oder wirksam eingeschränkt, drohen dramatische Folgen für Pflanzenzucht und Landwirtschaft. Diese Aspekte betont auch ein Bericht, der im Dezember 2025 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Allerdings geht aus diesem Bericht auch hervor, dass die Kommission keine wirksamen Maßnahmen plant, um entsprechende Patente zu verbieten oder wirksam einzuschränken. Umso wichtiger ist es daher, dass das EU-Parlament seine Position von 2024 nicht aufgibt.

Vor diesem Hintergrund präsentieren wir Vorschläge für Änderungen im Patentrecht, die im Einklang mit den Forderungen des EU-Parlaments und den gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen. Werden diese Änderungen nicht angenommen, muss die geplante neue EU-Verordnung zur Deregulierung von NGT-Pflanzen zurückgewiesen werden.

1 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0325_DE.html

2 https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-bad-reichenhall-2026.pdf