Das Europäische Patentamt (EPA) hat schon viele hundert Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen gewährt (siehe Grafik ) und sogar damit begonnen, auch für reguläre Pflanzen, die nicht gentechnisch verändert sind, Patente zu erteilen.
Nach wie vor ist umstritten, wie weit die Patentierung von lebenden Organismen gehen darf. Das EPÜ und die EU-Richtlinie 98/44/EG setzen klare Grenzen – das EPA hat aber wiederholt Patente vergeben, die sich darüber hinwegsetzen. Manche dieser Patente wurden durch ein Einspruchsverfahren aufgehoben – in anderen Fällen hat das EPA die gesetzlichen Vorgaben so ausgelegt, dass eine Patentierung möglich wurde.
Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten Patente, die beeinsprucht wurden und die z.T. Präzedenzfälle bilden für die Patentierung von Pflanzen und Tieren.
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